Jetzt Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge vorauszahlen und Steuerlast gezielt senken
Bei der Wahl des besten “Steuersparmodells zum Jahresende” hätten die Vorauszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung beste Chancen auf den Sprung aufs Treppchen.
Wer kann Beiträge vorauszahlen?
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung können Versicherte vorauszahlen, die privat versichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Das sind also typischerweise Beamte, Gewerbebetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren jährliches Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2022: 64.350 Euro) und die sich deshalb privat versichert haben. Gesetzlich Kranken- und Pflegepflichtversicherte (z.B. normale Arbeitnehmer und Rentner) haben diese Möglichkeit nicht.
“Quelle: WISO SSP 11/2022”