Instandhaltungskosten: BFH genehmigt Sofortabzug trotz überschrittener 15-Prozent-Grenze
Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung einer vermieteten Immobilie von einem Mieter schuldhaft verursacht worden ist, sind als Werbungskosten sofort abziehbar. In diesen Fällen handelt es sich nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2017