Inflationsausgleichsprämie unter Dach und Fach
Nach dem Bundestag hat am 07.10.2022 auch der Bundesrat den für die Inflationsausgleichsprämie freigemacht. Sobald das “Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes aus Gaslieferungen über das Erdgasgesetz” im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (war bei Redaktionsschluss noch nicht passiert), können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern damit eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet — vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 31.12.2024. Damit können Arbeitgeber Prämien auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilen und ihre Liquidität schonen.
“Quelle: WISO SSP 11/2022”