Inflationsausgleichsprämie
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber (zusätzlich zum Arbeitslohn). Eckpunkte der Regelung sind unter anderem:
- Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet — vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024.
- In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Quelle: WISO SSP 01/2023