Immobilien-Errichtung: BFH hält Kosten für wirtschaftliche Betreuung für sofort abzugsfähig
von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sind den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde. Diese Auffassung vertritt nach dem FG Berlin-Brandenburg nun auch der BFH.
“Quelle: WISO SSP 08/2022”