Home-Office: Ausgaben für ÖPNV-Zeitfahrkarte voll abzugsfähig
Auch wenn Sie im Jahr 2020 an manchen Tagen im Home-Office waren und dafür die Home-Office-Pauschale nutzen, können Sie Ausgaben für eine Fahrkarte des ÖPNV (z. B. Jahreskarte) trotzdem in voller Höhe absetzen. Das hat das FinMin Thüringen klargestellt.
„Eine Aufteilung dieser Aufwendungen auf einzelne Arbeitstage hat nicht zu erfolgen, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Home-Office nicht im geplanten Umfang verwenden kann“ (FinMin Thüringen, Erlass vom 17.02.2021, Az. S 1901–2020 Corona ‒ 21.15).
“Quelle: WISO SSP 06/2021”