Heizungsaustausch in der eigengenutzten Wohnimmobilie
Tauschen Sie in Ihrem Eigenheim die Heizungsanlage aus, können Sie bestimmte Austauschkosten über die Steuerermäßigungen nach § 35a und § 35c EStG geltend machen. Hier kommt es nicht darauf an, ob es sich um Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten handelt. Die Steuerermäßigungen scheiden aber aus, wenn die Heizungserneuerung eine öffentlich geförderte Maßnahme ist, für die Sie zinsbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch nehmen.
“Quelle: WISO SSP 05/2022”