Glasfaseranschluss: Beim Arbeitszimmer wie absetzbar?
Ein Leser fragt: Ein Mandant ist ausschließlich im Arbeitszimmer tätig. Das Zimmer entspricht den Anforderungen des Finanzamtes und berechtigt vollständig zum Betriebsausgabenabzug. Aufgrund der Tätigkeit müssen ständig Telefonate und Online-Konferenzen mit Geschäftspartners aus der ganzen Welt geführt werden. Da die Internetverbindung zu langsam ist, soll ein Glasfaseranschluss installiert werden (Kosten ca. 1.200 Euro). Wie können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
“Quelle: WISO SSP 07/2021”