Gestaltungsbedarf nach BFH-Entscheidung: Nicht jede Abfindung ist steuerlich begünstigt
Eine Abfindungsvereinbarung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnen, kann aus verschiedenen Entschädigungskomponenten bestehen. Eine Besteuerung nach der Fünftel-Regelung setzt voraus, dass die komplette Abfindung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird. Der BFH hat jetzt klargestellt, wann diese Voraussetzung nicht erfüllt ist
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2018