Gebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
Wird die Restnutzungsdauer eines Gebäudes mittels eines Wertgutachtens nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann die so ermittelte Restnutzungsdauer der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Das hat das FG Münster klargestellt.
“Quelle: WISO SSP 04/2022”