FinMin Thüringen: Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen steuerfrei?
Entschädigungen, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden, sind Einnahmen aus “sonstiger selbstständiger Arbeit” und damit steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für Entschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust. Reisekostenvergütungen und Aufwandsentschädigungen sind dagegen steuerfrei, soweit sie Aufwendungen abgelten, die als Betriebsausgaben abziehbar wären. Die Details hat das FinMin Thüringen zusammengefasst (FinMin Thüringen, Erlass vom 30.07.2021, Az. 1040–21‑S 2337/2), Abruf-Nr. 226345).
“Quelle: WISO SSP 01/2022”