FG Stuttgart: Auch Statikerleistungen können nach § 35a EStG begünstigt sein
Umfasst die Steueranrechnung nach § 35a EStG auch gutachterliche Leistungen, wenn diese zwingend erforderlich sind, damit der Handwerker seine nach § 35a EStG begünstigten Leistungen überhaupt erbringen kann? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Stuttgart hat das für Leistungen eines Statikers bejahte und damit womöglich den Weg geebnet, dass künftig auch bestimmte Leistungen nach Architekten und anderen planenden Berufen nach § 35a EStG begünstigt sind.
Quelle: WISO SSP 11/2019