FG Niedersachsen: Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn
Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 S. 2 EStG) abgegolten sind. Auch wenn die Erstattung von Parkkosten bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz begünstigen, so erfolgt die Übernahme der Parkkosten dennoch nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.10.2021, At. 14 K 239/18). Wichtig: Anders hätte es ausgesehen, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze angemietet hätte.
“Quelle: WISO SSP 04/2022”