FG Düsseldorf: Pauschal gezahlte SFN-Zuschläge ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei
Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags‑, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind gemäß § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Die Steuerfreiheit gilt nur für solche Zuschläge, die “für” die tatsächlich geleistete Sonntags‑, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags‑, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei (FG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020, Az. 10 K 410/17 HL, Abruf-Nr. 219972).
“Quelle: WISO SSP 01/2021”