Fahrtkosten: Keine erste Tätigkeitsstätte bei unabwendbarer Verlegung des Arbeitsplatzes
Prüft das Finanzamt, ob Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben, tut sie das in der Regel durch die “fiskalische Brille”. Umso überraschender kommt eine Aussage der Finanzbehörde Hamburg: Sie haben keine erste Tätigkeitsstätte, wenn Sie Ihren eigentlichen Arbeitsplatz aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses verlassen und vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten müssen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2018