Fahrtkosten bei Vermietung und Verpacktung
Entfernungs- oder Reisekostenpauschale?
Ein Vermietungsobjekt kann eine regelmäßige Tätigkeitsstätte darstellen — mit der Folge, dass Fahrten dorthin nur über die Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Diese BFH-Entscheidung verunsichert derzeit die Vermieter.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2016