Fahrtkosten bei den V+V Einkünften: Ist die Entfernungspauschale das höchste der Gefühle?
- von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer
Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, müssen Sie sich mit der Frage befassen, ob Sie Kosten für Fahrten zu dem oder den Vermietungsobjekten nach Dienstreisekostendgrundsätzen oder nur nach der Entfernungspauschale geltend machen können. Das FG Köln hat in einer aktuellen Entscheidung nur die Entfernungspauschale gewährt. Lernen Sie die Entscheidung kennen, um für Ihre Fahrten und Fahrtkosten ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Mehr als ein Drittel der Zeit wird beim Objekt verbracht
“Quelle WISO SSP 10/2020”