Fahrten zur Arbeit: Können Sie Taxikosten in voller Höhe steuermindernd geltend machen?
Nutzen Sie ein Taxi, um von Ihrer Wohnung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) zu gelangen? Dann können Sie sich an einer Entscheidung des FG Thüringen orientieren und verlangen, dass das Finanzamt Ihre tatsächlichen Taxikosten als Werbungskosten anerkennt (und nicht nur die Entfernungspauschale).
Quelle: WISO SSP 02/2019