Fahrt zur Arbeit: Trotz Fahrgemeinschaft erhöhte Entfernungspauschale absetzbar?
So werden Fahrgemeinschaften behandelt
Unabhängig von der Art der Fahrgemeinschaft ist bei jedem Teilnehmer der Fahrgemeinschaft die Entfernungspauschale entsprechend der für ihn maßgebenden Entfernungsstrecke anzusetzen. Umwegstrecken, insbesondere zum Abholen von Mitfahrern, sind in die Entfernungsermittlung nicht einzubeziehen. Dabei ist zu beachten, dass der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 Euro auch bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft greift, und zwar für die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft an den Arbeitstagen, an denen sie ihren eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW nicht einsetzen.
“Quelle: WISO SSP 01/2022”