Fahrgemeinschaft: Einnahmen unter 256 Euro im Jahr steuerfrei
Wer online über eine Mitfahrzentrale Mitfahrer sucht, muss wissen, dass die Einnahmen einkommensteuerpflichtig sind. Der Abgeordnete Oliver Krischer vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der Bundesregierung nachgefragt, ob diese eine Steuerfreistellung mittragen würde, um die Bildung von Fahrgemeinschaften nicht zu behindern.
Die Antwort: Aus einer Fahrgemeinschaft erzielte Einnahmen sind sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Sie sind nur dann zu versteuern, wenn sie 256 Euro oder mehr im Jahr betragen (=Freigrenze). So ist bereits sichergestellt, dass Einkünfte geringen Umfangs aus der Bildung einer Fahrgemeinschaft steuerfrei bleiben (BT-Drucks. 18/12750; Antwort auf Frage 25, Abruf-Nr. 195053). Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer mehrmals im Jahr Mitfahrgelegenheiten anbietet und damit mehr als 255,99 Euro verdient, muss seine kompletten Einnahmen in der Steuererklärung erfassen und versteuern.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2017