Entlastungsbetrag: So profitieren Eltern schon im Trennungsjahr
Kann ein Ehegatte im Trennungsjahr den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung noch gegeben wären, er sich aber für die Einzelveranlagung entscheidet? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Niedersachsen hat einem Steuerzahler, bei dem die Frau unterjährig aus der Wohnung ausgezogen war, die zwei minderjährigen Kinder aber bei ihm blieben, den Entlastungsbetrag anteilig gewährt.
Quelle WISO SSO 10/2020