Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind per ELStAM beantragen
Ab diesem Jahr 2022 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro (§24b Abs. 2 S. 1 EStG) automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. Der Erhöhungsbeitrag von 240 Euro ab dem zweiten Kind (§ 24b Abs. 2 S. 2 EStG) wird dagegen nur auf Antrag des Steuerzahlers in ELStAM als Freibetrag berücksichtigt. Darauf hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein hingewiesen.
“Quellle: WISO SSP 03/2022”