Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag wird um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben. Arbeitgeber haben den erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab Januar 2023 zu berücksichtigen, ggf. rückwirkend.
Quelle: WISO 01/2023