Energetische Eigenheimsanierung: Wann ist § 35a EStG für Sie günstiger als § 35c EStG?
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Am 01.01.2020 ist § 35c EStG eingeführt worden. Er fördert energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden über einen großzügigen Abzug von der Steuerschuld. In vielen Fällen müssen Sie sich nun entscheiden: Wählen Sie die Steuerermäßigung nach § 35c EStG oder doch die Steuerermäßigung nach § 35a EStG? SSP zeigt ihnen fünf Fallgestaltungen, in denen die vermeintlich günstigere Variante des § 35a EStG doch zu einer höheren Steuerersparnis führt.
“Quelle: WISO SSP 11/2020”