Elterngeld: Steuerklasse rechtzeitig wählen
Um es beiden Elternteilen zu ermöglichen, von Geburt an eine enge Bindung zum Kind herzustellen, hat der Gesetzgeber das Elterngeld geschaffen. Da es sich bei Arbeitnehmern am Nettogehalt orientiert, hängt viel von der Wahl der Steuerklasse ab. Eine Entscheidung des BSG lehrt, dass Sie da viel falsch machen können.
Quelle: WISO SSP 05/2019
Was ist Elterngeld?
Eltern werden bedeutet einiges an Organisation für die Zeit wenn der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt. Viele werdende Eltern stellen sich die Frage wie man sich in der kommenden Zeit finanziell am Besten aufstellt. Das Elterngeld ist hier ein wichtiger Aspekt für Ihre Planung. Es fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Sie als Eltern nach der Geburt Ihres Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen oder zeitweise einschränken.
Wie lange habe ich Anspruch?
Beide Elternteile haben einen Anspruch von insgesamt 14 Monaten, wenn sich beide die Betreuung aufteilen. Ein Elternteil muss dabei dann mindestens zwei aber höchstens 12 Monate für sich beanspruchen. Auch Alleinerziehenden Eltern oder getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zu. Sind sie alleinerziehend so können Sie die vollen 14 Monate für sich in Anspruch nehmen.
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus bedeutet für alle Personen die während dem Bezug von Elterngeld bereits wieder in Teilzeit berufstätig sein möchten. Dabei können Sie doppelt solange Eltnerngeld beziehen allerdings nur in halber Höhe.
Wie hoch ist mein Elterngeld?
Da sich die Höhe der Bezüge über das letzte Nettoeinkommens definiert, macht es Sinn Ihre Steuerklasse rechtzeitig zu wechseln. Dabei variiert die Höhe der Leistung zwischen 100 Prozent bei Eltern mit niedrigerem Einkommen und 65 Prozent bei Eltern mit höherem Einkommen. Mindestens stehen Ihnen aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro Elterngeld pro Monat zu. Beim ElterngeldPlus stehen Ihnen mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro pro Monat zu. Familien mit mehreren Kindern erhalten zusätzlich noch einen Geschwisterzuschlag von 10%.
Mehr zum Elterngeld sowie ElterngeldPlus erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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