Elterngeld, Senkung Einkommensteuergrenzen, Haushaltsfinanzierungsgesetz, Abruf-Nr. 238817
Für Paare, die ab dem 01.04.2024 Nachwuchs bekommen, sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Für Alleinerziehende sinkt sie auf 150.000 Euro.
Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen.
“Quelle: WISO SSP 01/2024”