Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ist die Abgeltungssteuer verfassungswidrig?
Das FG Niedersachsen hält die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte für verfassungswidrig. Sie sei nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem sich daraus ergebenden Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit vereinbar. Bezieher privater Kapitaleinkünfte hätten Vorteile, ohne dass dies (noch) gerechtfertigt wäre. Es hat daher die Rechtsfrage dem BVerfG vorgelegt. (FG Niedersachsen, Urteil vom 18.03.2022, Az. 7 K 120/21, Abruf-Nr. 229000; Az. beim BVerfG: 2 BvL 6/22).
“Quelle: WISO SSP 08/2022”