Einkommensteuer: Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind
Ein Kind befindet sich dann nicht mehr in Berufsausbildung, wenn es langfristig erkrankt ist und das Ausbildungsverhältnis deshalb nicht fortsetzen kann. In dem Fall können Eltern für das Kind nur dann Kindergeld erhalten, wenn es kindergeldtechnisch als behindert gilt und nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, so der BFH.
“Quelle: WISO SSP 05/2022”