Einkommenssteuer: Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung
Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften. Darauf haben sich nach Angabe des Thüringer Finanzministeriums die Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Länder geeinigt. Voraussetzung ist, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.
“Quelle: WISO SSP 05/2022”