Eigenheim mit häuslichem Arbeitszimmer wird verkauft: So vermeiden Sie die Steuerpflicht
Gerade in Großstädten explodieren die Immobilienpreise seit einigen Jahren. Das ist ein Grund, warum sich viele Eigentümer dazu entschließen, ihr Eigenheim zu verkaufen. Beim Verkauf wähnen sich die meisten auf der sicheren Seite. Schließlich ist der Gewinn bei einer eigen genutzten Immobilie stets steuerfrei. Eine Ausnahme macht, zumindest nach Ansicht der Finanzverwaltung, das häusliche Arbeitszimmer. Der darauf entfallende Gewinn soll steuerpflichtig sein. Das FG Köln sieht das jedoch steuerzahlerfreundlicher. Wehren Sie sich also gegen hartnäckige Finanzämter.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2018