Doppelte Haushaltsführung im Mehrgenerationenhaus: So gelingt die Anerkennung
Die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ist bei Ledigen seit 2014 an das zusätzliche Merkmal „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung” gebunden. Das FG Niedersachsen hat sich nun erstmals mit der Frage befasst, wie dieses Merkmal auszulegen ist, SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt aus, was Sie tun müssen, um den doppelten Haushalt anerkannt zu bekommen.
Voraussetzung für doppelte Haushaltsführung seit 2014
Eine steuerliche anzuerkennende doppelte Haushaltsführung begründen Sie nur, wenn Sie außerhalb des Orts Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (zweiter Haushalt). Der eigene Hausstand außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte muss den Lebensmittelpunkt darstellen.
Quelle: WISO SSP 05/2020
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