Disagio bei Immobilienfinanzierung: BFH definiert “marktüblich”
Finanziert ein Vermieter eine Immobilie über ein Darlehen, kann er ein Disagio im Jahr der Zahlung sofort als Werbungskosten abziehen, wenn es marktüblich ist. Der BFH hat jetzt neu definiert, was “marktüblich” heißt, und damit der Finanzverwaltung kontra gegeben.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2016