Dienstwagen: So machen Sie Zuzahlungen optimal steuermindernd geltend
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer- webinar.de
Explodierende Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt, hohe Lieferzeiten für Neuwagen und ins unermessliche steigende Kosten für Diesel, Benzin und Strom. Autofahren ist teuer — und das merken auch viele Arbeitgeber. Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden immer öfter Zuzahlungen oder Nutzungsentgelte verlangt.
Sowohl Nutzungsentgelt als auch Zuzahlung mindert Nutzungswert
Da Sie das überlassene Fahrzeug nicht nur für die dienstlichen Fahrten nutzen dürfen, hat Ihr Arbeitgeber bei Ihnen gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG einen Sachbezug als Arbeitslohn anzusetzen. Und zwar konkret für die mögliche
- Privatnutzung,
- für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und
- für Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
“Quelle: WISO SSP 04/2022”