Dienstwagen: Neues zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen dürfen, müssen einen geldwerten Vorteil versteuern. Ab 2019 gibt es hier Neuerungen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer von der 0,002 Prozent-Regelung Gebrauch machen will.