Dienstwagen: 0,002-Prozent-Methode ansetzen und einiges an Lohnsteuer sparen
Dürfen Sie als Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, sollten Sie prüfen, ob Sie den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nicht nach der 0,03-Prozent-Regelung Lohnsteuern müssen, sondern die 0,002-Prozent-Regelung nutzen dürfen. Die Option ist gerade in der aktuellen Situation (angeordnetes Homeoffice, Kurzarbeit, etc.) besonders attraktiv. SSP zeigt Ihnen, wie dies möglich ist und wie Sie damit bares Geld sparen können.
“Quelle: WISO SSP 09/2020”