Die Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA
Wichtig:
Egal, ob Sie anschaffen oder selbst herstellen: Die Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA beträgt maximal 2.000 Euro je qm Wohnfläche. Das ist die Obergrenze. Alles, was über diese 2.000 Euro-Marke hinausgeht, können Sie nur noch linear abschreiben.
Die Obergrenze von 3.000 Euro je qm
Die Deckelung der Sonder-AfA ist nicht die einzige Krux, mit der Sie leben müssen. Der Gesetzgeber hat noch eine gefährlichere Stolperfalle eingebaut. Die Sonder-AfA bekommen Sie nämlich nur dann, wenn die Herstellungskosten maximal 3.000 Euro je qm Wohnfläche betragen.
“Quelle: WISO SSP 09/2020”