Der neue Steuerabzug für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie: So optimieren Sie ihn
Sie planen energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum? Dann hilft Ihnen der neue § 35c EStG dabei, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Erfahren Sie nachfolgend, welche Voraussetzungen für das Objekt und die Maßnahmen erfüllt sein und mit welchem steuerlichen Vorteil Sie rechnen können.
Die förderungsfähigen Sanierungsmaßnahmen
Der Gesetzgeber hat abschließend aufgezählt, welche Maßnahmen Ihnen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 die Steuerermäßigung des § 35c EStG bringen können (“Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets 2030 im Steuerrecht” — Abruf-NR. 213348). Es handelt sich dabei um die
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Quelle: WISO SSP 02/2020