Der Entlastungbeitrag für Alleinerziehende in § 24b EStG: Diese Neuerungen sollten Sie kennen
Alleinerziehende werden bei der Lohn- oder Einkommensteuer mit einem Freibetrag entlastet. Dieser Freibetrag in § 24b EStG ist zuletzt am 01.01.2023 erhöht worden. Er beträgt jetzt 4.260 Euro für das erste und 240 Euro für jedes weitere Kind. Auch ein BMF-Schreiben und eine Erlassung der OFD Nordrhein-Westfalen haben Neuerungen zum Entlassungsbetrag für Alleinerziehende gemacht.
Quelle: WISO SSP 04/2023