Der Abzug von Unterhaltsleistungen an Angehörige: BMF setzt neue Akzente
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
Unterhaltsleistungen an gesetztlich unterhaltsberechtigte Personen können Sie bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG abziehen. Zwei neue Schreiben aus dem BMF haben dem Abzugsthema neuen Drive verliehen, eine Anhebung des Höchstbetrags im “Steuerentlastungsgesetz 2022” ist dagegen leider ausgeblieben. SSP zeigt, wie Sie Unterhaltsleistungen an Angerhörige trotzdem steuerlich optimieren.
“Quelle: WISO SSP 07/2022”