Denkmalsanierung: Wichtiger Musterprozess beim BFH
Haben Sie eine denkmalgeschützte Wohnung saniert, aber keine Sonderausgaben geltend gemacht, weil Ihnen die Bescheinigung der Denkmalbehörde damals noch nicht vorlag? Dann sollten Sie das selbst für solche Zeiträume nachholen, für die Einkommensteuerbescheide längst bestandskräftig sind. Vor dem BFH ist nämlich ein aussichtsreicher Musterprozess anhängig.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2018