BVerfG muss klären: Kosten eines Mietrechtsstreits abziehbar?
Sind Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Mit dieser Frage muss sich das BVerfG befassen, nachdem der vor dem BFH unterlegene Steuerzahler Verfassungsbeschwerde gegen die BFH-Entscheidung erhoben hat.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2016