Bundeswehrangehörige und Beamtenanwärter: Erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?
von Sina Vanessa Wetzel, Würzburg
Haben Soldaten, weitere Bundeswehrangehörige und Beamtenanwärter eine erste Tätigkeitsstätte oder liegt eine steuerlich günstigere Auswärtstätigkeit vor? Und weiter: Wie sind die Kosten zwischen Wohnung und betrieblicher Einrichtung zu berücksichtigen? Zu diesen Fragen hat die OFD Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Anlass ist eine Entscheidung des FG Hessen, die aktuell zur Revision beim BFH liegt.
“Quelle: WISO 21/2021”