Bitcoin und die Steuern: Kommen Sammelauskunftsersuchen?
Wer mit Bitcoin handelt, muss wissen, dass der Handel unter § 23 EStG fällt (privates Veräußerungsgeschäft). Gewinne, die entstehen, wenn Bitcoins innerhalb eines Jahres ge- und verkauft worden sind, sind steuerpflichtig. Aber droht steuersäumigen Händlern überhaupt Ungemach? Kann das Finanzamt an Informationen über Bitcoin-Transaktionen kommen? die Antwort lautet “Ja, über Sammelauskuntsverfahren”.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2018