BFH: Vom Arbeitgeber übernommene Übernachtungskosten bei Gesundheitstagen sind nach § 3 Nr. 34 EstG begünstigt
Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen zählen nicht zu den nach § 3 Nr. 34 EstG begünstigten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das hat der BFH klargestellt. Übernimmt der Arbeitgeber solche Kosten im Rahmen von „Gesundheitstagen“, stellt die Kostenübernahme lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar (BFH, Urteil vom 23.11.2023, Az. VI R 24/21, Abruf-Nr. 239881).
Quelle: WISO SSP 03/2024