BFH: Rollstuhlgerechter Gartenumbau ist kein Fall für § 33 EStG
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Gartens, der zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehört, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Das hat der BFH entschieden. Seine Begründung: Die Aufwendungen genügen nicht dem “Zwangsläufigkeits”-Kriterium des § 33 EStG.
Quelle: WISO SSP 04/2023