BFH: Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode
Wer für seinen Dienstwagen ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch führt, muss alle Kosten einzeln und belegmäßig nicht nachgewiesene Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung der geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens aus. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP 04/2023