BFH: Kein Kindergeld während der Ausbildung zum Facharzt
Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztausbildung handelt es sich lediglich um eine Zweitausbildung (Weiterbildung). Die Erstausbildung endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung. Die Ausbildung im Rahmen der Facharztweiterbildung tritt hinter die Berufstätigkeit zurück. Die Facharztweiterbildung stellt keinen Teil einer einheitlichen Berufsausbildung dar, da die Weiterbildung nur Nebensache ist. Das entschied jetzt der BFH (Urteil vom 22.09.2022, Az. III R 40/21, Abruf-Nr. 232288).
Quelle: WISO SSP 12/2022