BFH hält Statikerleistung nicht für “§ 35a-fähig”: Diese Verfahren sind beim BFH noch anhängig
Für die Leistung eines Statikers kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn die statische Berechnung für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war. Diese harte Entscheidung hat der BFH getroffen. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und macht Sie mit anhängigen Verfahren beim BFH zu § 35a EStG vertraut, bei denen vielleicht etwas Erfreuliches herauskommt.
“Quelle: WISO 04/2022”