BFH aktuell: Erbe kann Kirchensteuer für Erblasser als Sonderausgaben geltend machen
Haben Sie geerbt, sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausstehenden Steuererklärungen für den verstorbenen ans Finanzamt übermittelt werden und seine Steuerschulden beglichen werden. Müssen Sie für den Erblasse Kirchensteuer zahlen, können Sie diese in Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das hat der BFH entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017