Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen: BVerfG ist am Zug
Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich zulasten der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer. So hat es der BFH für eine Weihnachtsfeier entschieden (BFH, Urteil vom 29.04.2021, Az. VI R 31/18, Abruf-Nr. 223501). Das Unternehmen hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die BFH-Entscheidung eingelegt. Sie wird beim BVerG unter dem Az. 2 BvR 1443/21 geführt.
“Quelle: WISO SSP 03/2022”